Ausnahmen von VZ250 mit nicht gültigen Symbolen beschildert

Wie mappt man diese Schilderkombination? Dieses Zusatzschild habe ich vorher noch nie gesehen.

Fallen Rollstühle und Sackkarren wirklich unter Fahrzeuge?

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vehicle=no
bus=yes
tourist_bus=yes
bicycle=yes
motorcycle=yes

Rollstühle und Sackkarren ergeben keinen Sinn (eigentlich genauso wenig, dass Busse durch einen verkehrsberuhigten Bereich fahren dürfen).
Das Schild könnte man aber sicherlich einfacher gestalten:

grafik

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Nein. Damit sind schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Lieferverkehr gemeint. Diese dürfen mit dem KFZ durch fahren.

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Danke. Da hätte ich auch selbst draufkommen können.

Bei dem Rollstuhl geb ich dir recht. Aber die Sackkarre soll für motorisierten Lieferverkehr stehen? Uff. Ja. Soll vielleicht. Ich hätte das nicht verstanden. Und ich bin grundsätzlich für Piktogramme bzw. gegen unnützen Text. Zweifle aber an ob das gerichtsfest wäre…

:bone: :baby_chick:

Jetzt wo du es sagst, erkenne ich es auch. :slightly_smiling_face:

Ich frage mich nur, ob die Nutzung der Symbole in diesem Fall rechtlich überhaupt zulässig ist. Das Rollstuhl-Symbol kennt man ja eher von Parkplätzen und das Sackkarren-Symbol gibt es gar nicht offiziell. Vor allem letzteres würde ein Gericht wohl einkassieren, weil die Bedeutung unklar ist.

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Das Schild könnte man aber sicherlich einfacher gestalten:

dann dürfte Lieferverkehr aber nicht mit Kfz. außer Motorrädern und Bussen stattfinden

… das bezweifle ich ebenfalls. In einem Urteil des OLG Jena heisst es dazu:

Verkehrseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen Blick deutlich erkennbar sind und eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Verkehrs ermöglichen; sie dürfen weder irreführend noch undeutlich sein.

Das trifft hier definitiv nicht zu. Allerdings wird durch das Zusatzschild hier nichts verboten, sondern etwas erlaubt, daher wird es wohl kaum einen Kläger geben, und wo kein Kläger, da kein Richter :innocent:

ja, das Sackkarrensymbol gibt es nicht, es gibt aber ein Zeichen für “Lieferverkehr frei” (StVO - Nr. 1026-35), daher wird das wohl nicht gemeint sein :wink::
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__41.html
das Zusatzzeichen selbst steht nicht in der StVO aber hier: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-S32-0001-KF07-BS-A007.pdf

das ist ja noch schlimmer, dann wird es wahrscheinlich also auch nicht gefixt werden? Ich denke ja, das Bild des Fußgängers mit der Sackkarre im Zusammenhang mit “frei” bedeutet, dass man als Fußgänger beim Mitführen von sperrigen Gegenständen andere Fußgänger auf Fußwegen behindern darf.

Genau, denn zum Zeitpunkt meines Posts wusste ich noch nicht, dass die Sackkarre einen Sinn hat. Vielleicht darf man aber auch nur mit Sackkarren Waren anliefern, die Euro-Palette hätte dann verloren. :wink:

Selbst das Erlauben kann zu einem Rechtsstreit führen, nämlich wenn der Lieferwagenfahrer einen Passanten anfährt, die Sache vor Gericht landet und das Gericht feststellt, dass die Beschilderung falsch/irreführend ist und es demnach keine offizielle Erlaubnis zur Einfahrt gab.

(Die “kleine Frage” entwickelt sich langsam zu einer “großen”. :slightly_smiling_face:)

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Ja, das hätte ich beim Einstellen meiner Frage nicht gedacht :smiley:
@mods-germany, wäre es möglich meine Frage Kleine Fragen - #3729 und die zugehörigen Antworten in ein eigenes Topic zu verschieben?
Titel könnte in die Richtung: “Ausnahmen von VZ250 mit nicht gültigen Symbolen beschildert” oder so ähnlich.

Das Rollstuhlsymbol findet sich dort weder in der Liste der allgemeinen Zusatzzeichen, noch in der Liste der Zusatzzeichen mit Ausnahmen (Seiten 10-13), sondern in der Liste der beschränkenden Zusatzzeichen auf Seite 15.

Ach das ist dort schon sinnvoll, da es in diesem winzigen verkehrsberuhigten Bereich (der eine Sackgasse darstellt) eine Linienbushaltestelle gibt.

Ich war an dem Tag und dem Ort nicht auf eine Mappingtour vorbereitet, vermutlich schaue ich bei Gelegenheit erneut vorbei. Das Schild steht übrigens kurz vor dieser Schranke. Das über den Weg zu erreichende Gebiet ist sehr überschaubar - und ja, Lieferverkehr ist notwendig: da geht es mit > 10% Steigung hoch, das macht auch mit einer Sackkarre keinen Spaß - und auch nicht beim Hochschieben eines Rollstuhls.

erledigt


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Das geht erst wieder, wenn Du auf der Europalette 'nen Big-Pack (aka Sack) lieferst … :rofl:
Aber wird Deine Ameise dann zur Sackkarre?

Die Größe des Verkehrszeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich) ist vermutlich zu klein gewählt. Es wirkt, als hätte das jemand ohne Anordnung aufgehängt. Zur Größe gibt es Vorgaben aus der VwV-StVO zu § 39 bis 43 Rn. 13 ff.

Anstatt sich hier den Kopf über das beste Tagging zu zerbrechen, würde ich erst einma das Ordnungsamt der Gemeinde (falls das keine Straßenverkehrsbehörde ist, wird man es weiterleiten) fragen, ob das so angeordnet wurde. Du kannst ja schreiben, dass “es etwas wild aussieht”. Ich hatte selber schon einmal ein ungewöhnlich befestigtes (man kennt ja sein Tiefbauamt) und zu kleines VZ 325 entdeckt und gemeldet, bevor ich es in OSM übertragen habe. Die Antwort kam schnell und war sinngemäß, dass das nicht angeordnet wurde und man das Tiefbauamt gebeten habe, das Schild abzuschrauben. Damals war aber noch mehr unlogisch (z.B. fehlende Anfang- und Ende-Schilder an diversen Zufahrten).

Das mit der Sackkarre war tatsächlich mal eine Überlegung der BAST. Zwar im Hinblick auf Ladezonen, aber eine der Varianten war Ein Halteverbot mit Zusatzzeichen.


Und das schon 2003!

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Das Symbol der Sackkarre taucht hier in diesem Beitrag zum Thema Parkplätze für Handwerker, Lieferdienst und Pflege auf.

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Das Symbol der Sackkarre taucht hier in diesem Beitrag zum Thema Parkplätze für Handwerker, Lieferdienst und Pflege auf.

wobei das dort nicht missverständlich ist weil die Ausnahmen textuell auf dem Schild sind