Soll dass heißen, das ich an der Zufahrt das Gelände betreten kann ohne das ich vor dem Sicherheitsbereich gewarnt werde? Von dem Durchfahrt verboten und den Zusätzen muss ich mich doch als Fußgänger in keiner Weise angesprochen fühlen.
Soll dass heißen, das ich an der Zufahrt das Gelände betreten kann ohne das ich vor dem Sicherheitsbereich gewarnt werde? Von dem Durchfahrt verboten und den Zusätzen muss ich mich doch als Fußgänger in keiner Weise angesprochen fühlen.