Access=military

etc.

… auch die wegen Erdrutsch gesperrte Straße wird z.B. von Rettungskräften betreten oder mit Baumaschinen zum Entfernen des Erdrutsches befahren.

wenn die Straße abgerutscht ist in steilem Gelände muss sie ggf. auch aufgegeben werden, bzw. je nach Situation auch aufwendig neu gebaut.

Und Straßen, die wegen radioaktiver Verstrahlung gesperrt werden, gibt es meines Wissens in Deutschland nicht.

das vermute ich auch, es gibt weltweit aber schon solche Gebiete, Atombombentestgebiete insbesondere, das nächstgelegene ist glaube ich in der Sahara.

Es gibt auch einsturzgefährdete Brücken und Stollen, etc. wo das “no” mehr ist als nur Befugte dürfen trotzdem. Für Militärgebiete, insbesondere solche wo mit scharfer Munition geschossen wird, finde ich access=no auch ok, bei Kasernen würde mit private reichen, dass es ein Militärgebiet ist und was für eins, sollte dagegen aus military=* hervorgehen, ein spezifisches military access braucht man eigentlich nicht, (außer das gibt es irgendwo als Verkehrszeichen oder Zusatzzeichen)

Diese Einteilung finde ich durchaus ok.

  • Kasernen eher private
  • Truppenübungsplätze eher no

Ich finde in den von @Langlaeufer angeführten Dokumenten Bestätigung (Hervorhebung von mir):

… und die besonderen Regeln gelten erst recht für fremde Truppen :slight_smile:

Es gibt auf jeden Fall auch Militärgebiete, die man sich vor Ort ansehen muss, zum Beispiel Way: ‪Breitenwald Training Area‬ (‪464680910‬) | OpenStreetMap

Da sollte mindestens die L470 und vermutlich auch die Dr.-Hitzelberger-Straße rausgeschnitten werden.

Und dann gibt es tatsächlich noch dieses hier:

„Durchfahrt nur mit Militärfahrzeugen“ klingt für mich wie „Anlieger frei“, auch wenn das wohl nicht so gemeint ist? Und zu Fuß betreten wäre nach dieser Beschilderung wohl vollkommen okay. Wikipedia sagt allerdings

Der gesamte Truppenübungsplatz inklusive der Ringstraße ist ein militärischer Sicherheitsbereich und daher nur mit Sondererlaubnis betretbar.

Im Gesetzestext steht dazu

Vermutlich darf man da nicht zwischen Betreten, Durchfahrt, Durchgang, usw. unterscheiden, ansonsten wäre das Ganze ein wenig grotesk.

Wikipedia sagt dazu weiterhin:

Truppenübungsplätze sind grundsätzlich militärische Sicherheitsbereiche.

Wohingegen Kasernen „nur“ militärische Bereiche sind und einzelne Teile dieser dann Sicherheitsbereiche sein können. Wenn ein Objekt als „Militärischer Beereich“ gekennzeichnet ist, ist es per Definition kein militärischer Sicherheitsbereich, denn der muss immer als solcher gekennzeichnet sein. Würde für mich heißen:

Ein Militärischer Bereich hat keinerlei auswirkung ohne eine den Zugang/die Zufahrt einschränkende Beschilderung und dieser muss auch gar nicht beschildert sein. Wenn in einem militärischen Bereich den „Unbefugten“ der Zutritt verboten ist, dürfte der eingehens beschriebene Pizzabote sicher zustellen. In diesem Fall sehe ich bei Beschilderung dieser Art access=private, sonst sogar gar nichts.

In einem Militärischen Sicherheitsbereich ist die Allgemeinheit grundsätzlich von Rechts wegen ausgeschlossen und das beinhaltet auch Polizei, Feuerwehr, usw. Hier würde ich dann tatsächlich ein access=no sehen.

Ein militärisches Sperrgebiet kann ich jetzt nicht finden, aber es gibt allgemeine Sperrgebiete, z.B. wegen Seuchen oder eben Bodenverseuchung. Aber diese sind entsprechend beschildert.

Groß steht ja nur Sperrgebiet dran, aber das ist Way: ‪Miesau Army Depot‬ (‪38887288‬) | OpenStreetMap an der Ecke Eichelscheider Hof.
Da kommt man aber definitiv nicht so einfach rein.

eins hab’ ich da auch, an Way: 198102416 | OpenStreetMap

an der Zufahrt zu einem Industriegebiet, dass aus dem Truppenübungsplatz herausgeschnitten wurde.

Ich schon bei meiner Runde um den Truppenübungsplatz Baumholder:

sehr witzig dass sie zusätzlich noch für die berechtigten Militärs das Hinweisschild angebracht haben zum eingeschränkten Winterdienst, präventives Verantwortungsablehnen vom Feinsten

Oh ja - die US Army darf auf manchen Wegen übrigens etwas schneller fahren als die Bundeswehr, siehe Lustige Sachen :D - #374 by Vinzenz_Mai, ebenfalls bei eingeschränktem Winterdienst :slight_smile: .

Skandal! Unfassbar! smiley_emoticons_motz

Based on this discussion, I updated the key:access documentation stating that

This usage is disputed since most military facilities are within landuse=military areas and therefore can be tagged as access=private + private=military.[3]

Other than on this page, neither access=military nor private=military are specifically documented though. The former has some 13,000 uses on taginfo.

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Wird sowas nicht vor allem durch abandoned:highway=* oder destroyed:highway=* zum Ausdruck gebracht?

Ich muss mich korrigieren. Sorry, hatte das anders in Erinnerung. Ich habe mal in meinen Fotos gewühlt und diese beiden Schilder gefunden.

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Also da würde ich beim ersten access=no setzen, weil militärischer Sicherheitsbereich und beim zweiten access=private und äh … vehicle:military=yes? Whatever …

Range Control ist ja „nur“ dafür da, sicherzustellen, dass da nicht gerade geschossen wird, wenn jemand durch will. Je nach Anlage heißt das z.B., dass man am Wochenende problemlos hineinkommt, man sich allerdings anmelden muss. Merkwürdig finde ich, dass die da ein 250 aufstellen, was ja Fußgänger grundsätzlich erlauben würde. Aber ich bezweifle, dass die keinen Ausweis benötigen.

Nee, das sind beides Schilder von dem gleichen Sperrgebiet. Das zweite steht an einer Zufahrt und das erste dazwischen an der Truppenübungsplatzgrenze. Darum ging es mir ja auch hier nicht, ich wollte nur illustrieren, dass ich mich bezüglich “Unbefugte” geirrt hatte.

Das muss sich aber nicht widersprechen. Kann ja gut sein, dass das Sperrgebiet in der Ausdehnung kleiner ist als der militärische Bereich (welcher auf Schild 2 anfängt) und hinter dem zweiten Schild noch ein schärferes auf den Sicherheitsbereich hinweist. Na ja, kann ich ja nur spekulieren. Aber ja, unbefugt klingt nach erweitertem Personenkreis.

Nee, dass ist schon ein klassischer Übungsplatz so richtig mit scharf Schießen… da wird mit Panzerhaubitzen scharf geschossen.

Soll dass heißen, das ich an der Zufahrt das Gelände betreten kann ohne das ich vor dem Sicherheitsbereich gewarnt werde? Von dem Durchfahrt verboten und den Zusätzen muss ich mich doch als Fußgänger in keiner Weise angesprochen fühlen.

Nein, militärische Sicherheitsbereiche müssen zwingend als solche gekennzeichnet werden:

Also theoretisch darfst Du bei Schild 2 vorbeilaufen und wirst irgendwann auch eine separate Beschilderung des Sicherheitsbereiches erreichen.

Das ist jetzt allerdigs offtopic: Du hast Recht, das Schild Nr. 2 verbietet ja nur “Fahrzeuge aller Art”. Aber glaub mir, die Schranke Schild Nr 2 und Schild Nr 1 stehen auf der gleichen “Grenze” des Truppenübungsplatzes. Ich würde nicht empfehlen, an der Schranke vorbeizugehen.

„Gesperrt wegen Strahlung “weiss ich nicht, Ich kenne zumindest im Harz eine Altbergbau-Halde, wo man per Schild darauf hingewiesen wird, dass der Abraum eine erhöhte Strahlenbelastung hat. Wäre also nicht undenkbar.

Generell wäre aber vermutlich statt einer radioaktiven Belastung eine chemische Verseuchung realistischer. Da fallen mir die Dethlinger Teiche bei Munster ein, oder das Werk Tanne in Clausthal. In beiden Fällen ist das Gelände aus WK2 hochbelastet und das Gelände gesperrt.

Mir erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass es Strassen gibt, die aus solchen Gründen inzwischen gesperrt sind. Früher war man da einfach entspannter.