Was entscheidet eher über Rad-access: Verkehrschild oder Vorhandensein in Radkarte?

Routen können manchmal die Beschilderung widersprechen, entweder aus Naivität (da ) oder aber nach dem. Jedenfalls gibt es in Mainz einige Radrouten (z.B. Way: 35338961 | OpenStreetMap), dessen Verlauf wegen des Fehlens von “Fahrrad frei” bzw. durch die Nutzung von DE:250 (Verbot für alle Fahrzeuge) anstelle von DE:252 (Verbot für Kraftfahrzeuge) eigentlich illegal ist (ggf. könnte man dies der Behörde melden, wenn so etwas auftritt).
Die Rechtlage steht hier jedenfalls eher hinter den Schildern als den Radrouten.

Mal davon abgesehen: Anlieger-/Anreinerverkehr wird grundsätzlich als vehicle=destination und nicht vehicle=private getagt, da letzteres für mich eher wie Privatwege (die der Öffentlichkeit nicht zugänglich) klingen anstelle von Wege, die man nur als Ziel und nicht für Durchfahrten verwenden kann, einige Sonderfälle mal abgesehen.