Moin!
Wundere mich gerade, dass hier Changeset: 157920411 | OpenStreetMap
Streetcomplete offensichtlich in einer Tempo-30-Zone nach dem Vorhandensein eines Radweges gefragt hat. Ich setzte dieses Tag oft und gerne, aber in solchen Zones hielt ich es bisher für sinnfrei, weil ja Radwege dort gar nicht vorhanden sein dürfen, oder?
Ich habe zwar schon VZ240 in Tempo-30-Zonen erfasst, aber eben als Fehler der Behörden mit entsprechender note.
Bin zwar aus Österreich, aber das macht mich schon stutzig - warum sollte in einer 30er Zone kein Radweg sein dürfen? Gibts da einen Gesetzestext dazu?
§ 45 Abs. 1c Satz 3 StVO:
Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
Das hindert die Behörden aber teilweise nicht daran, diese dennoch anzuordnen. Ich kenne da eine Gemeinde, die voll mit benutzungspflichtigen Radwegen in Tempo 30-Zonen ist.
Das ist ja so eine deutsche Besonderheit und von daher ist das schon gut im sinne der Einheitlichkeit das zu erfassen.
Dazu eben auch Ordnungsbehörden denen das alles egal ist. Es gibt einfach alles.
Wir hatten das ja hier gerade in einem anderen thread das es in einer Z30 weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 20km/h für einen Bahnübergang gab.
Ich habe mich bisher immer bemüht, genau diese Tag-Kombination zu vermeiden, weil ich dachte, noch redundanter geht’s kaum. Ein cycleway:both=no ist für mich ein gutes und eben sachliches Kennzeichen, dass man dort problemlos auf der Fahrbahn radeln kann, ähnlich wie lane_markings=no.
benutzungspflichtige Radwege dürfen in D nicht in 30er Zonen angeordnet werden. Es mag dennoch einige geben. Was es jedoch legal geben kann sind nicht benutzungspflichtige Radwege in 30er Zonen.
Ich würde das Nicht-Vorhandensein von Radwegen in 30er Zonen nicht erfassen, weil es eben die Normalsituation ist.
StreetComplete fragt auch nicht in 30er Zonen nach Radwegen. Voraussetzung die Zone ist korrekt erfasst mit maxspeed:type, source:maxspeed oder zone:maxspeed.
Man kann aber im Radwege-Overlay für so ziemlich jede Straße Radwege erfassen, auch für Autobahnen.
Ah, danke für’s Ausprobieren. Dann schreib ich den Kollegen mal an. Ich wusste nicht, dass man in SC auch “selbstständig” entscheiden kann, was man mappen möchte.
Ich habe die Situation mal genauer nachgeschaut: Die Quest (nicht das Overlay) ist standardmäßig bei maxspeed=20
oder niedriger deaktiviert, zwischen 20 und 33 ist sie nur für highway=residential
deaktiviert, wenn sie nicht schon als Zone30 o.ä. getaggt ist.
Das ist in dem Fall auch so: Die Clueser Straße ist highway=unclassified
und dementsprechen fragt SC auch nach Radwegen trotz maxspeed=30
.
Beim Overlay ist SC da weniger strikt und fragt auch bei highway=residential
+ maxspeed=30
nach, und schließt auch alle anderen Straßen aus, die Zone30 getaggt sind (und möglicherweise wird die Radinfra bei dieser Straße auch nicht als “fehlend” eingestuft).
Da frage ich mal kurz nach: @westnordost, gibt es einen Grund, warum für die Quest und für das Overlay andere Filterregeln gilt?
Sollte die nicht besser als residential erfasst wenn es sogar einer 30er-Zone ist?
Der längste Teil der Straße ist hw=unclassified, nur das Ende in Heiligenfelde ist Innerorts und praktisch komplett auch Tempo-30 Zone. Das spricht aus meiner Sicht dafür, es bei unclassified zu belassen. Vor ein-zwei Jahren hätte ich es aber sicher auch residential gemacht.
unclassified ist quasi ein kleines Stüfchen höher als residential und gehört daher bis zur nächsten höheren Klasse durchgezogen auch im Ort, von daher ist m.E. uncl. richtig.
Aber warum eigentlich nur cycleway:both=no?
cycleway=no wäre präziser, weil es auch Radwege über und unter der Straße ausschließt!!1 (kleiner Seitenhieb auf die m.E. überflüssige botheritis …)
Und noch was: Es sind nicht die benutzungspflichtigen Radwege in Tempo-30-Zonen verboten, sondern umgekehrt können Tempo-30-Zonen nicht in Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen angelegt werden!
Eigentlich …
Weil es im Overlay in dem Sinne keine Filter gibt. Der User wählt einen Weg aus und kann die entsprechenden Werte setzen.
Genau das. Bei uns vor Ort gibt es mindestens eine solche Straße. Aber ja, es ist eher die Ausnahme.
wenn man einfach Tempo 30 anordnet ohne Zone, dürfte es kein Problem geben, oder?
Ja, dann ginge das. Es ist aber fraglich, ob eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke so einfach möglich ist, wie bei einer Tempo 30-Zone.
Nach § 45 Absatz 9 Punkt 4 sind nur Tempo 30-Zonen von der Prüfung nach Absatz 9 Satz 3 ausgenommen:
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Bei Tempo 30-Strecken müsste dies dann evtl. entsprechend nach Absatz 9 Satz 3 begründet werden.
Bei Tempo 30-Strecken müsste dies dann evtl. entsprechend nach Absatz 9 Satz 3 begründet werden.
wenn man weniger in die Instandhaltung der Oberfläche investiert wird das von selbst
zu einer Gefahrenstelle bei Tempo 50
In einer nicht näher genannten Stadt in Oberbayern stand, als ich hinzog, ein 30er-Schild wegen „beschädigter Fahrbahn“ und als ich 13 Jahre später wegzog, immer noch. Warum? Weil es der Stadt eigentlich ganz recht war, dass dort 30 galt …
Das solltest Du die verantwortliche Gemeinde fragen und nicht die Community.