Wie so oft zu diesem Thema finde ich, dass die Fragen schlecht gestellt sind, sodass zwangsläufig verschiedene Ansichten vermischt werden.
oneway
bedeutet für mich erstmal, dass es sich hier um eine Einbahnstraße handelt, die zu Beginn bzw. an Einmündungen als solche kenntlich gemacht wird. Diese Aussage ist an sich schon vage und Stoff für Diskussionen, jedoch erwähne ich das hier, um die folgende Abgrenzung zu treffen:
Einbahnstraßen und Einfahrtsbeschränkungen sind nicht synonym.
Deshalb will ich Fußwege und gemeinsamen Radwege getrennt behandeln.
Was heißt das konkret?
- Auf Fußwegen gilt erstmal
bicycle=no
. Ist also ein “Radfahrer frei” aufgestellt, bedeutet dasbicycle:forward=yes
. Es ist in eine Richtung erlaubt; über die Gegenrichtung wird nichts gesagt. - Auf straßenbegleitenden Radwegen jeder Art gilt erstmal
oneway:vehicle=yes
, denn linke Radwege dürfen nicht in Gegenrichtung benutzt werden. Wenn dies doch erlaubt ist, wird darauf hingewiesen, dass Gegenverkehr zu erwarten ist. - Ist der Radweg nicht “links” (z.B. weil abseits von Straßen), ist grundsätzlich Gegenverkehr zu erwarten. Wenn dann auf der anderen Seite VZ 239 (Gehweg) steht, würde ich zu
highway=footway
bicycle:forward=designated
tendieren, steht dort VZ 254 (Verbot für Radverkehr), würde ich zuhighway=cycleway
mit entsprechenderno_entry
-restriction tendieren. - Fußwege, die nur in eine Richtung begehbar sein sollen, dürften bis zum Beweis des Gegenteils primär durch VZ 259 (Verbot für Fußgänger) angezeigt werden. D.h.
no_entry
-restriction für Fußgänger. Sollte es ein explizites Schild mit “Weg nur in eine Richtung nutzen” am Anfang geben, sehe ichoneway:foot=yes
als angemessen an.
Soviel zu meiner Einschätzung. Der wichtige Punkt ist, dass Gehwege und (linke) Radwege gesondert zu betrachten sind.
Nachtrag: Und traffic_sign
taggen, damit klar ist, woher die Einschätzung kommt.