Wie wäre es, wenn sich der velofahrende Herr Expat mal mit der Schweizer Rechtsordnung vertraut macht? Insbesondere dem Strassenverkehrsgesetz und der Signalisationsverordnung. Ein Verbot schliesst immer die “schwereren” Fahrzeugkategorien mit ein, niemals die “leichteren”, die müssen gesondert untersagt werden.
SSV 2.03: motorcar=no, “gilt für alle mehrspurigen Motorfahrzeuge, inbegriffen Motorräder mit Seitenwagen”; das schliesst auch Lastwagen, Gesellschaftswagen, und Linienbusse mit ein – deswegen gibt es fast immer Zusatztafeln
SSV 2.04: motorcycle=no, “gilt für alle Motorräder” – gilt nicht für Motorfahräder (mofa), die sind Fahrrädern gleichstellt sind
SSV 2.06: mofa=no, “untersagt das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor”; in der Regel Zusatzsignal zu einer Radweg-Variante (SSV 2.60, 2.63 oder 2.63.1)
SSV 2.05: bicycle=no, “untersagt das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern”; meist an Strassentunnels zu finden
SSV 2.13 = SSV 2.03 (motorcar=no) + SSV 2.04 (motorcycle=no); impliziert mofa=yes
SSV 2.14 = SSV 2.03 (motorcar=no) + SSV 2.04 (motorcycle=no) + SSV 2.06 (mofa=no) und in der Schweiz das einzig korrekte “motor_vehicle=no”
SSV 2.13 und 2.14 finden sich an Strassen, die grundsätzlich breit genug für mehrspurige Fahrzeuge sind (track, unclassified, residential, service), der Verkehr darauf aber ex iure untersagt ist (Grund unerheblich).
N.B.: SSV 2.13 oder 2.14 machen aus einem hw=track|service|unclassified|residential, weder einen hw=path, footway [SSV 2.61], cycleway [SSV 2.60], bridleway [SSV 2.62], pedestrian [SSV 2.59.3], oder living_street [SSV 2.59.5].