Gute Beispiele: Wasser auf meine Mühlen – Das Forstgesetz verbietet nicht das Radln im Wald, die Eigentümer der Parzellen können das nach Belieben erlauben. Das Forstgesetz sagt allerdings: Wenn sie es erlauben, dann müssen sie das Kund tun, weil sonst muss es so ausgelegt werden, dass sie es nicht erlauben. Die Idee im Hintergrund ist wohl die: Die Wälder sollen Orte der Erholung sein, und mit Vehikeln da herumdüsen, das steht dazu im Widerspruch.
Das Forstgesetz erlaubt uns (ich bin so frei, kein pluralis majestatis gemeint) zur Erhohlung im Wald so ziemlich nach Belieben herumzustreifen, zu Fuß wohlgemerkt. Das allein schon ist ziemlich super, finde ich. Manche mögen finden, Herumtlatschen schön und gut, aber das Forstgesetz hätte weiter gehen können und das Radfahren auch gutheißen, zumindest auf Wegen die mindestens 1,5 m breit sind z.B.; Das ist aber nicht so geschehen, und Wünsche deswegen liegen länger auf Eis als das Mindestablaufdatum. Der nächste will dasselbe für Trial, Enduro oder Quad - Gibts alles schon elektrisch und leise.