Sache ist allerdings, das ist kein Fortsweg. In OSM wäre
unclassified
wohl richtig.
Kenne auch einige Forstwege mit entsprechender “nur für Kraftfahrzeuge” Beschilderung. Zum Bsp: Way: Rinner Alm (Rodelbahn) (151530462) | OpenStreetMap (hier als Radroute) / Way: 30248955 | OpenStreetMap / Way: Heiligwasserweg (145920941) | OpenStreetMap
Hab keine Bilder dazu, aber man sieht die Schilder auch auf Google.
Auf den ersten Blick scheint mir, dass da nur die allgemeinen Fahrverbote eingetragen sind und Zusatztafeln wie “ausgenommen Fahrräder” unberücksichtigt bleiben.
Das habe ich auch bemerkt. Ich hab das kurz überprüft, so einige Wege die vor Ort für Radler freigegeben sind, sind es auf Tiris nicht.
Bei allen offiziellen MTB-Routen sollte daher unter dem allgemeinen Fahrverbotsschild eine Zusatztafel “Ausgenommen Radfahrerbetonter Text zwischen 1.4. und 31.10.” hängen, zudem dann noch die offizielle, blaue MTB-Routenbeschilderung.
Das ist leider öfters nicht der Fall. Die offizielle MTB-Route 521 in Matrei fällt mir konkret ein. Hier fährt man an mehreren Fahrverbotsschildern vorbei. Eine sehr schöne Strecke, aber ein etwas mulmiges Gefühl dort zu fahren, hat man doch Angst, jederzeit vom Weg verjagt zu werden
In Summe also doch chaotisch und häufig unklar, wie es genau steht mit dem Radfahren. Vor allem die Auslegung bei fehlenden Verbotsschild ist recht unterschiedlich. Ich finde jedenfalls auch, dass der Wegerhalter seinen Weg als Forstweg kennzeichnen sollte.