Dass die Verbände und Vereine nichts tun, das hab ich nicht geschrieben, bitte oben nachlesen – auf Vertragsbasis allerdings. Seit 2015 ist viel Wasser den Inn hinunter geflossen, hat auch das Positionspapier 2022 https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/bergsport/sicheramberg/mountainbike/OEAV_Positionspapier_Mountainbike_2022_final.pdf angeschwemmt. Ich hab läuten hören, dass über die Jahre viele Sitzungen und hitzige Debatten stattgefunden haben.
Das Forstgesetz könnte zukünftig durchaus bei höher werdendem Naherholungsbedarf angepasst werden und pauschal das Radfahren erlauben wie in unseren Nachbarländern. Aber lassen wir das, es bleibt reine Spekulation…
Erst wenn eine solche
Verkehrsfläche offenbar ohne bautechnische Kenntnisse errichtet
worden ist (wie zB ein Waldweg) beginnt eine Erkundigungspflicht für
Kraftfahrzeuglenker.
Die Lage ist sogar misslicher als bei Waldwegen, beide
tracks
in OSM. Wer kennt schon alle Dienstbarkeiten bei sich zu Haus, geschweige irgendwo
Entsprechend schwierig stelle ich mir vor hier Strafen durchzusetzen (wobei ich kein Anwalt bin ). Auch wenn ich im Zweifel von einem Verbot ausgehen sollte, wie soll ich die Dienstbarkeiten bei fehlendem Schild kennen? Zumal Forst- und Feldwege ja de facto für das Rad oft auch freigegeben sind (es gibt einige Wege die in tiris bzw Radportal als freigegeben erscheinen, aber vor Ort nicht gekennzeichnet sind).