Das gilt natürlich nicht für den querenden Fußgänger-Verkehr – der ist natürlich wartepflichtig, weil das Vorfahrt-Achten-Schild keine Auswirkung auf ihn hat.
sicher? Ich dachte immer man muss an Einmündungen Fußgänger queren lassen (Vorfahrt ist aber nicht das richtige Wort, das Schild hat damit nichts zu tun)
Zumindest die Autos die abbiegen müssen die Fußgänger durchlassen, bei den anderen kommt es wohl drauf an, weil einerseits Autos bereits querende Fußgänger durchlassen müssen während andererseits Fußgänger nur queren dürfen wenn keine Fahrzeuge kommen.