Genau, da sehe ich schon einen Unterschied. Das ist mehr wie ein nur einseitigverbots beschilderter Weg. Wenn ich nicht zufällig die lokalen Tageszeitungen lese weiß ich das nicht, und würde mich auf das allgemein bekanntes NWaldLG und zumindist die offiziellen, Markierungen und Freizeitkarten verlassen.