Ganz so einfach ist das nicht. Auf solchen halb-privaten Straßen gilt grundsätzlich das Straßenverkehrsrecht, nicht die StVO. Aber diese regelt eher Haftungsfragen, weswegen auf solchen Straßen eben auch nicht ohne Führerschein gefahren werden darf. Reine Privatstraßen sind solche, die eben nicht öffentlich erreichbar sind, was hier aber nicht der Fall ist.
Ein Schild „Hier gilt die StVO“ bedeutet nicht, dass die gesamte StVO dort gilt, sondern immer nur der Teil, der anwendbar ist, wie eben gegenseitige Rücksichtsnahme, aber da hört es dann auch schon fast auf. In der Fahrschule wurde uns damals sehr deutlich gesagt, dass wenn auf einem Parkplatz „Hier gilt die StVO“ steht, das im Prinzip nur gegenseitige Rücksichtsnahme bedeutet. Mag sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, glaube ich aber nicht.