- Zeichen 260, wenn schon, dann Zeichen 250 + Rad frei
- Direkter Durchgangsverkehr für Rad, auf Rest verboten, woraus ist das zu erschließen, aus der ominösen Beschilderung auf keinen Fall.

PS:
Und von Benutzungspflicht ist hier überhaupt nicht die Rede …
Wie denn auch.