Wenn sich vor Ort ein Freiwilliger findet, könnte dieser mit einem GPS-Gerät je nach Zugänglichkeit zumindest mal die Straße und evtl. das gesamte Baugelände mit GPS-Tracks erfassen und hochladen (GPS-Aufzeichnungen am Handy sind leider meist sehr ungenau). GPS-Track auf OSM hochladen und danach zumindest erst einmal grob erfassen: Stichstraße, Baugebiet und wenn die ersten Häuser stehen, diese zunächst als Punkt mit Adresse erfassen. Verfeiner kann man später immer noch.
Die Verwendung des Bebauungsplanes ist möglicherweise lizenzrechtlich zulässig, da eine amtliche Bekanntmachung. Da die Gemeinde auf ihrer Website jedoch Urheber- und Leistungsschutzrechte geltend macht, würde ich das nicht ungefragt darauf ankommen lassen. Das Planungsbüro könnte ebenfalls Urheberrechte geltend machen. Rechtlich ein schwierigens Pflaster. Man kann natürlich die Gemeinde (vorsorglich) schriftlich um Erlaubnis bitten, den Bebauungsplan als Grundlage für die Erfassung der Stichstraßen und des Umrisses des gesamten Bebauungsgebietes verwenden zu dürfen. Falls Du das vor hast, informier Dich hier bitte noch einmal, welche Anforderungen gestellt werden. Da Niederzier selbst OSM verwendet, besteht hier vielleicht seitens der Gemeinde Interesse an einer zeitnahen Erfassung.
Wen das alles nicht möglich ist, muss man abwarten, bis aktualisierte Luftbilder oder aktuelle ALKIS-Daten vorliegen.