Ein Vorschlag zur Definition unbeschilderter Fußgängerzonen:
Eine Straße, Weg oder Platz ist ohne explizite Beschilderung dann eine Fußgängerzone (highway=pedestrian
), wenn dadurch eine größere Anzahl an Orten von öffentlichem Interesse, wie z.B. Geschäfte, Restaurants, Bars, Freizeiteinrichtungen,… erschlossen werden und diese von der Allgemeinheit nur zu Fuß erreichbar sind.
Wege in Parks, mit Bänken, Springbrunnen und event. einem kleinen Spielplatz, würden dann nicht darunter fallen - auch wenn diese Wege gut ausgebaut und sehr breit sind. Zufahrt gestattet oder Radfahren erlaubt wären dann ebenfalls Ausschließungsgründe.
Bei Freizeitparks mit diversen Einrichtungen oder bei größeren Plätzen mit angrenzenden Geschäften, um nur zwei Beispiele zu nennen, wäre highway=pedestrian
dann schon möglich - falls auf dem Gelände nur das Zufußgehen erlaubt ist.