Das heißt aber nicht zwingend, dass man in BaWü alle GVV und VVG (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) löschen muss, nur weil man sie in Hessen nicht mappt. Inkonsequent ist das schon, aber konsequenterweise müsste man dann in RLP auch alle Ortsgemeinden zu AL9 abstufen, da in BaWü die Ortsvorsteher von Teilgemeinden auch ehrenamtlich arbeiten.
Ob man nun die Verwaltungsverbände nur als Gebietskörperschaft in die admin-Hierarchie einfügt, dürfte ein ziemlich theoretisches Problem sein. Dass sie auch praktisch relevante Auswirkungen haben, merkt man spätestens, wenn man mit seinem Anliegen vom Rathaus in den Nachbarort geschickt wird.
Ob die Befindlichkeit eines Bürgermeisters oder höhere Ordnungsprinzipien ausreichen, in BaWü alle AL7-Relationen anzupacken, will ich nicht beurteilen. Über Relevanz in OSM zu diskutieren ist eh müßig, da gibt es ja in D den Spruch mit Eule und Nachtigall.