Hallo miteinander,
ich muss gestehen, aus heutiger Sicht kann ich es nicht mehr nachvollziehen, warum ich den einspurigen Bereich mit der Schranke damals als service klassifiziert habe. Das ist jetzt 12 Jahre her und meine Erfahrung war damals sicherlich noch nicht so groß.
Aus heutiger Sicht würde ich es vermutlich anders machen. Da gäbe es für mich 2 Varianten (rein subjektiv als Vorschlag):
- den westlichen Abschnitt vom Abzweig tertiary bis zur Wohnbebauung als unclassified, den östlichen Abschnitt entlang der Wohnbebauung als residential oder
- die gesamte Straße als residential
Zur Begründung:
zu 1. im westlichen Bereich gibt es keinerlei Wohnbebauung und er hat auch eher den Charakter einer Überlandstraße
zu 2. da die gesamte Straße im Stadtgebiet liegt, wäre aus meiner Sicht auch residential möglich.
Als service würde ich keinen Abschnitt mehr klassifizieren, da diese Wege reine Zufahrtswege beschreiben. Und das wäre hier ja nicht der Fall