Genau das. Wenn die Anwohner sich an sporadischem Radverkehr stören, können sie immer noch ein Schild „Durchgang verboten“ oder „Durchfahrt verboten“ aufstellen, das würde sie auch bei Unfällen aus der Verkehrssicherungspflicht nehmen. Das hat mit „Hirn einschalten“ gar nichts zu tun. Oftmals wissen die Anwohner auch überhaupt nicht, was Sache ist, sondern wissen nur, dass sie beim Hauskauf noch diverse Miteigentumsteile von zig Wegen bekommen haben, aber welche Konsequenzen, Rechte und Pflichten es mit sich bringt, wissen ja die wenigsten.