Ich glaube mich zu erinnern, dass in irgendwas Offiziellem stand, dass Bordsteine weder zur Fahrbahn noch zum Gehweg gehören, also bei der Breite nicht mitgerechnet werden dürfen. Aber ich finde die Stelle nicht mehr. Sicher bin ich mir hingegen, dass sie nicht zur Fahrbahn gehören. Da gibt es entsprechende Urteile zu parkenden Autos, bei denen Autoteile über den Bordstein überstanden (was sie nicht hätten dürfen).
Bei weißen Strichen auf der Fahrbahn ist es übrigens so, dass diese je zur Hälfte zu den beiden Spuren gehören, die sie trennen.
Die sind meines Wissens nicht empfohlen, sondern bei Neuanlagen/Umgestaltungen (mit ein paar Ausnahmen) verpflichtend. Der Wert stammt zwar aus den “Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen” der FGSV, aber diese FGSV-Werke werden meines Wissens in der Praxis vor Gericht wie Gesetze behandelt. Wenn sich da ein Planer nicht dran hält, sollte er schon sehr driftige Gründe dafür haben.